Big Brother Awards
quintessenz search  /  subscribe  /  upload  /  contact  
/q/depesche *
/kampaigns
/topiqs
/doquments
/contaqt
/about
/handheld
/subscribe
RSS-Feed Depeschen RSS
Hosted by NESSUS
<<   ^   >>
Date: 1999-11-13

Chaos: Netz/regulation in DE


-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-

Von Christiane Schulzki-Haddouti

Das Internet hat das Zusammenwachsen der Medien beschleunigt.
Was für die Anbieter neue Möglichkeiten eröffnet, ist rechtlich
gesehen ein Problem: Zuviele Behörden sind für die Regulierung
zuständig. Nun schreit die FDP nach Reformen.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Otto befürchtet
Schlimmes: "Wenn die Medien auf Grund der fortschreitenden
Technik immer mehr zusammenwachsen, steht die Legislative vor
einem Regulierungschaos." Er hält es für ein Unding, dass für ein
Internet-Unternehmen bis zu 28 Aufsichtsgremien und
Regulierungsbehörden zuständig sind. Das sei schlicht "unternehmer-
und investitionsfeindlich".

Beispiel: Ein Versandhaus preist in einem von ihm eingerichteten
Fernsehprogramm eines privaten Fernsehveranstalters seine
Produkte an. Damit das Programm für den Zuschauer interessant ist,
bringt die Redaktion aktuelle Kurzmeldungen aus Politik und Sport.
Der Zuschauer kann mit Hilfe einer Set-Top-Box über das Internet
weitere Informationen abrufen. Diese werden auf dem Fernsehgerät
angezeigt. Das Versandhaus reichert sein Fernsehangebot zudem
mit redaktionellen Beiträgen an. Der Kunde kann sich die neuesten
Sonderangebote oder Nachrichten per E-Mail zuschicken lassen.

Als besonderen Service bietet das Versandhaus einen
"Rückrufknopf" an: Ein grafisches Symbol auf der Internet-
Homepage, über das ein Telefongespräch angefordert werden kann.
Die Firma wickelt aus Kostengründen das Gespräch über das
Internet ab.
..
Da der Kunde Bestellungen über das Fernsehen abwickeln kann,
muss die Präsentation als Teledienst eingeordnet werden. Das
Fernsehprogramm selbst ist jedoch ein Mediendienst. Da
redaktionell bearbeitete Beiträge verwendet werden, kann es sich
aber auch um Rundfunk handeln. Völlig unklar ist der rechtliche
Status des im Internet angeboten Programms: Der Push-Dienst ist
ein Mediendienst, der Rückruf ist Telekommunikation. Stellt das
Versandhaus gar selbst die Technik für das Internet-Telefongespräch
zur Verfügung, ist es Telekommunikationsanbieter.

Die Folge: Das Versandhaus darf seine Anlage erst in Betrieb
nehmen, wenn die technische Einrichtung zur Überwachung der
Regulierungsbehörde angezeigt und von ihr abgenommen wurde.
Zudem muss es den Online-Zugriff auf seine Kundendaten
ermöglichen.

Das Versandhaus sieht sich einem Regulierungschaos ausgeliefert:
Für alle Dienstleistungen, die als Teledienst einzuordnen sind, muss
es sich mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten, der
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und allgemeinen
Aufsichtsbehörden des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts
auseinander setzen. Für alle Dienstleistungen, die dem Mediendienst
zuzuordnen sind, hat es sowohl mit dem Bundes- als auch mit den
Landesdatenschutzbeauftragten zu tun und muss sich zudem mit
dem gemeinsamen Beauftragten der Länder für Jugendschutz in
Mediendiensten auseinander setzen.

Full Story
http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,51904,00.html
-.- -.-. --.-

- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
edited by Harkank
published on: 1999-11-13
comments to office@quintessenz.at
subscribe Newsletter
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
<<   ^   >>
Druck mich

BigBrotherAwards


Eintritt zur Gala
sichern ...



25. Oktober 2023
#BBA23
Big Brother Awards Austria
 CURRENTLY RUNNING
q/Talk 1.Juli: The Danger of Software Users Don't Control
Dr.h.c. Richard Stallman live in Wien, dem Begründer der GPL und des Free-Software-Movements
 
 !WATCH OUT!
bits4free 14.Juli 2011: OpenStreetMap Erfinder Steve Coast live in Wien
Wie OpenStreetMaps die Welt abbildet und was ein erfolgreiches Crowdsourcing Projekt ausmacht.