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Date: 2000-12-29
DE: Keine Statistik zu E-Mail-Ueberwachung
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q/depesche 00.12.29/1
DE: Keine Statistik zu E-Mail-Ueberwachung
Bundesbeauftragter für Datenschutz rät zur E-Mail Verschlüsselung
Keine Statistik weist die Zahl der Online-Überwachungen aus
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Nach aktuellen Statistiken hat die Zahl der staatlichen
Telefonüberwachungen in Deutschland dramatisch zugenommen. Wir
sprachen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und
seiner Sprecherin über die Risiken der Bespritzelung im Internet.
de.internet.com: Frau Schuhmacher, der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz hat vor kurzem (mehr dazu hier) aktuelle Zahlen zur
Überwachung in Deutschland vorgelegt. Danach sei im vergangenen
Jahr die Zahl der richterlich angeordneten Telefonüberwachungen um
rund 2.800 auf etwa 12.651 gestiegen. Wie hoch ist die Dunkelziffer
der nicht genehmigten Abhöraktionen?
Helga Schumacher, Pressesprecherin: Dazu liegen dem BfD keine
Erkenntnisse vor. Ich habe in diesem Zusammenhang den wichtigen
Bereich des Umgangs mit den Persönlichkeitsrecht zu vertreten,
aber nicht den der inneren Sicherheit.
de.internet.com: Inwieweit wird E-Mail in Deutschland abgehört, und
wie kann man sich schützen?
Dr. Joachim Jacob, Bundesbeauftragter für den Datenschutz: Nach
den Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung in der
Strafprozessordnung darf auch E-Mail von der Polizei überwacht
werden. Es gibt meines Wissens aber keine spezielle Statistik, die
ausweist, wie oft sich eine vom Gericht angeordnete
Telekommunikationsüberwachung auf E-Mail bezieht. Der Einzelne
kann sich schützen, in dem er sehr bewusst und überlegt die E-Mail-
Technik nutzt. Auch Verschlüsselungsprogramme sind sehr hilfreich,
wenn man sicher sein will, dass nur der berechtigte Empfänger eine
Nachricht liest.
de.internet.com: Nach welchen Techniken wird Sprachtelefonie bei
den Telefongesellschaften abgehört?
Helga Schumacher, Pressesprecherin: Um abhören zu können, wird -
stark vereinfacht - eine "Konferenzschaltung" in der
Vermittlungsstelle aufgebaut, wenn an dem zu überwachenden
Anschluss telefoniert wird, und die "Kopie" des Gesprächs dann über
eine ISDN-Verbindung an den Bedarfsträger geleitet. Ferner erhält
der Bedarfsträger über eine Datenverbindung die "Ereignisdaten", z.
B. die Rufnummer, die vom zu überwachenden Anschluss angerufen
wurde, oder Informationen über eine Anrufweiterschaltung. Hier
möchte ich auf die "Technische Richtlinie zur Beschreibung der
Anforderungen an die Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur
Überwachung der Telekommunikation (TR FÜV)" verweisen, die Sie
auf der Homepage der Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post finden. In Abschnitt 5 wird dort das Verfahren ausführlich
erläutert.
de.internet.com: Frau Schumacher, Herr Jacob, wir danken für das
Gespräch.
Source
http://de.internet.com/artikel/index.jsp?2001328
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edited by Harkank
published on: 2000-12-29
comments to office@quintessenz.at
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