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                Date: 2002-02-09
                 
                 
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      "Mit der seit 1. Dezember 2001 gültigen Überwachungsverordnung gab es  
diese Woche die ersten Probleme. Um einen Einbrecher zu fangen,  
wurden von der Kärntner Gendarmerie nicht weniger als 200.000 Handy- 
Telefonkontakte zurückverfolgt. Ein Gespräch mit Erich M." 
 
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Oberösterreichische Nachrichten 2002.2.9 
 
OÖN: Was besagt die neue Überwachungsverordnung? 
 
Moechel: Bei der früheren Telefonüberwachung hat sich die Polizei in  
die Telefonleitung hineingehängt und mitgehört. Dieses  
Mitlauschmodell ist ein Auslaufmodell. Heute werden von Polizei und  
Geheimdiensten weniger die Inhalte der Telefongespräche angepeilt,  
sondern die Telefonkontakte. Wer mit wem, wo, wann, wie lange, wie  
häufig telefoniert. Zu diesem Zweck schreibt die  
Überwachungsverordnung eine Schnittstelle vor. Von dort kann sich die  
Polizei mit einer Leitung die Daten abholen. 
 
OÖN: Wo befinden sich die Schnittstellen? 
 
M: Die Schnittstellen befinden sich in jedem Wählamt und bei den  
Handynetz-Betreibern. Es geht jetzt nur noch darum, an diese  
Zapfstellen ein Monitoring-Center anzuhängen. Das muss man sich  
vorstellen als einen großen Rechner oder einen Rechner-Verbund, zu  
dem die Daten hingespielt werden.  
 
OÖN: Was kann so überwacht werden? Festnetz, Handy, SMS, E-Mail usw.? 
 
M: Eigentlich alles,was mit Telefon zu tun hat, mit Ausnahme der  
Internet-Technologien, die sind in der Überwachungsverordnung nur  
halb drinnen. Die Überwachungsverordnung schließt nur Modem-Zugänge  
ein, die ja wieder übers Telefonnetz gehen. Das heißt, man greift die  
Daten im Zweifelsfalle dann auch am Wählamt.  
 
OÖN: Das Telefon kann also identifiziert werden, aber nicht  
derjenige, der es in Händen hält. Das ist doch eine Schwachstelle im  
Überwachungssystem? Befragter: Stimmt. Mein Handy-Netzbetreiber kann  
jetzt wissen, dass mein Handy hier ist, in dieser Funkzelle. Das  
heißt nicht zwingend, dass ich auch dabei sein muss. Aber es ist  
schon einigermaßen wahrscheinlich. Das trifft im Übrigen auch auf  
Wertkartenhandys zu. Die sind durch die Gerätenummer eindeutig  
indentifizierbar und sind bei weitem nicht so anonym, wie man glaubt. 
 
OÖN: Wer hört ab, und warum? 
 
M: Interesse daran haben natürlich Polizei und Strafverfolger, aber  
auch Nachrichtendienste. Wir befinden uns auf dem Weg in die  
Informationsgesellschaft. Wer die Schnittstellen kontrolliert, wo  
diese sensiblen Daten durchkommen, wer die Verbindungsdaten einer  
Person hat, hält quasi dessen Tagebuch in Händen. 
 
OÖN: Inwieweit sind Brief- oder Postgeheimnis, sind bürgerliche  
Grundfreiheiten durch diese Überwachungstechniken gefährdet? 
 
M: Die Gefährdung der Bürgerrechte beginnt bei den Schnittstellen,  
wenn dort keine unabhängige Instanz kontrolliert, was da passiert.  
 
OÖN: Bisher musste ein Richter eine Abhöraktion genehmigen. Das ist  
ja auch künftig der Fall. Oder? 
 
M: Sicher. Die Verordung darf nicht das bürgerliche Recht  
überschreiten. Aber: Niemand wird mehr kontrollieren können, was an  
den Schnittstellen passiert. Es ist nicht mehr so, dass zwei Beamte  
beim Telefoniebetreiber auftauchen und den richterlichen Befahl  
vorzeigen. Da werden nur noch Schalter umgelegt. Es ist nirgends eine  
Dokumentation vorgesehen. 
 
OÖN: Das heißt, die Versuchung für Polizei und Geheimdienste, mehr  
abzuhören als notwendig, ist künftig noch größer? 
 
M: Die Versuchung wird enorm sein. Für die Dienste wird es die  
einzige Möglichkeit sein, an alle Daten flächendeckend heranzukommen  
und sie in einem Computer zu rastern. Diese Chancen haben sie jetzt  
alle. 
 
OÖN: Und es gibt niemanden, der die Abhörenden kontrolliert? 
 
M: Die Kontrolle müsste vor Ort erfolgen. Es müsste wasserdicht  
protokolliert werden, was über die Schnittstellen rüber geht. Das ist  
zwar technisch möglich, aber in der Überwachungsverordnung steht kein  
Wort drinnen.  
 
OÖN: Die Befürworter der Überwachung argumentieren immer mit  
Cyberkriminalität, Kinderpornografie und organisierter Kriminalität.  
Was hält man dem entgegen? 
 
M: Entgegenhalten kann man, dass diese Schnittstellen förmlich zum  
Einbrechen in die Telefonie einladen. Beispiel Wirtschaftsspionage:  
Verschiedene ausländische Dienste haben in ihren Statuten stehen,  
dass ihr Zweck unter anderem der ist, das ökonomische Wohl des  
eigenen Landes zu fördern. Die werden nicht viel Skrupel haben, bei  
einem österreichischen Spezialunternehmen, das etwa gute Geschäfte  
macht auf dem Maschinenbausektor, einmal zu schauen, mit welchen  
Ländern, Personen das Unternehmen Kontakt hält. 
 
OÖN: Was kann man jemandem raten, der nicht will, dass jemand seine  
Kommunikationsdaten kennt? 
 
M: Im normalen Leben ist es im Moment noch so, dass einem niemand mit  
einem Raster nachfährt. Wer in leitender Funktion in der Industrie  
tätig ist, wer Journalist ist oder Geheimhaltungspflichten hat, wie  
Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Notare, muss man dringend  
empfehlen, auf Auslandsreisen sein bekanntes Handy nicht mitzunehmen.  
Die Dienste lauern in den internationalen Wählämter. Und: Tauschen  
Sie Ihr Wertkartenhandy mit dem Handy Ihres Sohnes, das bringt die  
Überwacher vollkommen durcheinander. Gebrauchte Handys kaufen und  
schnell weitergeben. Lassen Sie die Handys ein bisschen im Kreis  
herumwandern. 
 
Langfassung des Interviews als Video 
 
http:// www.nachrichten.at/bigbrother 
 
Text  
http://www.nachrichten.at/wochenende/wochenende.asp?ressort=Wochenend
                   
e&id=261348  
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edited by Harkank 
published on: 2002-02-09 
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