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                Date: 2004-08-13
                 
                 
                DE: TK-UeV eine massive Belastung der Branche
                TK-Überwachungsverordnung belastet Branche massiv
Experten kritisieren neuen Entwurf des BMWA
                 
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                Für aktuellen Zündstoff in 
   der TK-Branche sorgt der neue Entwurf für die 
   Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) des Bundesministeriums 
   für Wirtschaft und Arbeit http://www.bmwa.bund.de/. Den aktuellen Trends 
   der technischen Entwicklung folgend sollen die Anbieter von TK-Diensten 
   zum Abhören sämtlicher TK-Kennungen verpflichtet werden. Das Spektrum 
   würde demnach von IP-Adressen über Handy-Gerätenummern anhand der IMEI 
   (International Mobile Equipment Identity) bis hin zu kompletten 
   Funkzellen oder Public WLAN-Hotspots reichen. 
 
[...] 
 
   Außerdem will das Wirtschaftsministerium auf Betreiben des Justizressorts 
   die Auslandsüberwachung ausweiten. Das Ministerium folgt damit weiter der 
   Strategie, Kosten und Aufwand für den "Highttech-Überwachungsstaat" auf 
   die Dienstebetreiber abzuwälzen. Sowohl der Verband der Anbieter von 
   Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) http://www.vatm.de/
                   
   wie auch der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und 
   neue Medien e.V. Bitkom http://www.bitkom.org/ kritisieren den neuen 
   TKÜV-Entwurf massiv. Das Bundesministerium versuche, alle Betreiber dazu 
   zu verpflichten, präventiv auch zukünftige Dienste abhörfähig zu 
   entwickeln. "Die überarbeitete geplante Verordnung bedeutet wieder viel 
   an Ungemach, Mühen und Kosten für die betroffenen Unternehmen", so 
   Bitkom. 
 
   Experten kritisieren, dass einerseits die ohnehin seit mehreren Jahren 
   wirtschaftlich angeschlagene TK-Branche mit neuen Kosten belastet, 
   andererseits der Datenschutz zunehmend ausgehebelt wird. "Während der 
   TKÜV-Entwurf jetzt praktisch Betreiber von Internet-Zugängen dazu 
   verpflichtet, auch IP-Adressen überwachbar zu machen, lässt er eine 
   genaue Prozessbeschreibung der formalen Beauftragung eines Lauschangriffs 
   vermissen. Genauso wenig geht er auf eine konkrete Übernahme der Kosten 
   einer Abhörmaßnahme ein", kritisiert Michael Sander, Geschäftsführer der 
   TCP Terra Consulting Partners GmbH http://www.terraconsult.de/ in Lindau. 
 
[...] 
 
   Besonders betroffen von den neuen Anforderungen seien neben den Internet 
   Providern auch die Mobilfunkanbieter. Bisher habe sich die behördliche 
   Seite begnügt, festzustellen, in welcher Mobilfunkzelle sich ein 
   Mobiltelefon aufhalte, aber nun fordere man über Triangulation eine 
   präzise Lokalisierung des Standortes. Solche Daten würden aber heute von 
   den Mobilfunknetzbetreibern gar nicht ausgewertet werden, erläutert 
   Sander, da sie "sehr tief im Netz" verborgen sind und es keine 
   Standardschnittstellen für die Datenbeschaffung gibt. 
 
   Die Methode der Triangulation basiert auf der Messung von 
   Laufzeitunterschieden, bei der die Fehlerquelle extrem hoch, weil immer 
   drei Zellen benötigt werden und es keinerlei Störeinflüsse oder 
   Reflektionen geben darf". Der Brachenkenner warnt davor, den Aufwand für 
   die Netzbetreiber und Anbieter immer weiter durch staatliche Forderungen 
   zu erhöhen. "Statt die ITK-Branche endlich wieder als Zukunftsbranche 
   auch für Deutschland zu begreifen, schnürt man sie mit Vorlagen wie dem 
   neuen TKÜV-Entwurf immer weiter ein. Die Pläne der Ministerien und 
   Behörden gehen hier längst an der Realität der deutschen ITK-Branche 
   vorbei", stellt Sander fest. 
 
quelle: 
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=040813008
                   
                
                 
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edited by Doser  
published on: 2004-08-13 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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