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Date: 2013-02-25

Webseite erkundet kriminelle Vorfahren

Suchmaschine soll künftig bis ins Jahr 1770 zurückreichen
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Die Webseite http://findmypast.co.uk ermöglicht das Nachverfolgen der eigenen Ahnengeschichte auf einst kriminelle Familienmitglieder. Ein erstmals online zusammengestelltes Strafregister, das bisweilen zwischen 1817 und 1931 verfügbar ist, soll bald bis ins Jahr 1770 zurückreichen. Die Gründer der Seite stellen fest, dass Menschen es überaus aufregend finden, sich über familienangehörige Straftäter zu informieren. Bevor die Seite eingeführt wurde, fragten die Entwickler nach den Fund-Wünschen der Nutzer. Die Sensationslust nach einem familiären schwarzen Schaf stand dabei an erster Stelle, gefolgt Fürsten und Aristokraten.

Namenszwillinge verfälschen Suche

"Gerichtsakten sind prinzipiell öffentlich - das ist nichts Neues. Neu ist jedoch, dass Daten automatisiert ausgewertet werden", erklärt Datenschutz-Aktivist Georg Markus Kainz vom Verein Quintessenz http://quintessenz.at im Gespräch mit pressetext. Mittlerweile sei es mit Hilfe von Suchmaschinen möglich, alle möglichen Informationen über beispielsweise den Nachbarn herauszufinden, was früher undenkbar war.

Laut dem Experten ist jedoch Vorsicht geboten, da die Seite über keine Verifizierung der Daten verfügt. "Es gibt auch überaus viele Namenszwillinge", sagt er. Wenn demnach ein verwandter Name über die Webseite gefunden würde, hieße dies nicht, dass der Treffer auch tatsächlich ein Vorgänger war.

Familiengeschichte als Geschäftsmodell

Hinter dem primären Entertainment-Tool können auch andere Interessen stecken. "Dieses Phänomen ist bereits lange aus Amerika bekannt. Dort waren Strafdelikte immer schon öffentlich, wobei Kriminelle sowie deren Kinder und Frauen dort mit einem Klick ausfindig gemacht werden können", sagt Kainz.

Mittlerweile gebe es Website-Anbieter, die Gerichtsdaten für eigene Webangebote nutzen und dann als Erpresser Geld dafür verlangen, dass die veröffentlichten Informationen wieder gelöscht werden. "Die Daten müssen für den vorgesehenen Zweck verfügbar sein, nicht aber für zusätzliche Geschäftemacherei", so der Spezialist.

http://www.pressetext.com/
Redakteurin: Andreea Iosa
London/Wien (pte003/25.02.2013/06:10)


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edited by pressetext
published on: 2013-02-25
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