Bedenklich, wenn der Innenminister in einer der auflagenstärksten Zeitung Österreichs, die Behauptung aufstellt, dass Datenschutz wie er gehandhabt wird, eher Verbrechenschutz sei. Bei einem aufrechten Tatbestand gilt immer schon, dass sich niemand hinter dem Datenschutz verstecken kann, aber keine Daten von völlig Unbescholtenen gesammelt werden dürfen.
Gerade im Behördenumfeld wird der Begriff Datenschutz oft strapaziert, wenn doch eigentlich das Amtsgeheimnis, und der Unwillen vom eigenen Volk kontrolliert werden zu können, gemeint ist.
Unverständlich auch, wenn der Kanzler fordert, dass sich die Regierung selber kontrollieren soll, in dem er seinen Regierungskollegen Stimmrecht im Parlament zuteilen möchte. Auch die Forderung, das die Stimme von uns Wählern abhängig von unserer Entscheidung bei der Wahl unterschiedlich wert sein soll. Stimmen für die stimmenstärkste Partei sollen plötzlich mehr wert sein.
Besonders schlimm wird es, wenn das Demonstrationsrecht ausgehöhlt werden soll. Es kann wohl nicht sein, dass kommerzielle Interessen über die Zulässigkeit einer Demonstration entscheiden können. Die Drohung, dass alle im Rahmen einer Demonstration entstehenden Schäden dem Veranstalter angerechnet werden, zeigt den wahren Willen, Willensäußerung des Volkes im Keim zu ersticken. Jeder der anderer Meinung ist, kann dann durch Provokateure und das Anrichten von mutwilligen Schäden, die andere Seite gezielt mundtot machen. Auch kommt es zu einem bewussten Abrücken eines unserer Rechtsgrundsätze, nämlich dass der Verursacher den Schaden zu tragen hat.
Leider gibt es bei der Erhaltung von Freiheits- und Bürgerrechten keinen Free Ride - wenn das Volk sein Recht verschweigt und sich nicht kümmert, besteht immer die Gefahr, dass politische Kräfte Gesetzesänderungen mit autoritärer Tendenzen umsetzen - ein Blick in die Türkei aber auch in die EU-Länder Polen und Ungarn haben gezeigt, dass man sich nicht einfach auf das Verfassungsgericht verlassen kann. Im Februar qTalk versucht Georg Markus Kainz mit seinem Gast Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk die Bedeutung der Menschenrechte aus Sicht der Verfassung zu ergründen.